An der Tagung nahmen ca. 250 Fachleute aus den Bereichen Jugendschutz, Medienkontrolle, Prävention, Strafverfolgung, Medienkompetenz, Bildung und Erziehung, Medienindustrie, ehrenamtliche Beisitzerinnen und Beisitzer der Entscheidungsgremien der Bundesprüfstelle sowie andere Interessierte teil.

Den Auftakt der Veranstaltung bildeten Überblicksvorträge, in welchen die Behörden und Institutionen der Medienkontrolle bzw. Medienaufsicht ihren Auftrag und ihre Arbeitsweisen vorstellten.

Alle, dem gesetzlichen Auftrag des Jugendschutzes zugrunde liegenden Vorschriften werden zurzeit im Auftrag des Bundesfamilienministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Länder unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den ersten Anwendungsjahren vom Hans-Bredow-Institut in Hamburg evaluiert.

Dies nahm die BPjM zum Anlass, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Jahrestagung die Möglichkeit zu geben, sich über ihre Praxiserfahrungen hinsichtlich der Anwendung der gesetzlichen Vorschriften im Jugendmedienschutz auszutauschen.

Dazu wurde – eingeleitet durch einen Plenumsvortrag, in dem Dr. Marc Liesching eine Bestandsaufnahme zum gesetzlichen Jugendmedienschutz vornahm – in Arbeitsgruppen zu unterschiedlichen Themen gearbeitet:“Filme (in allen Verbreitungsformen)“, „Computerspiele (in allen Verbreitungsformen)“ und „Internet“. Kurze Impulsreferate der Referenten und Referentinnen dienten als Anregung für Diskussionen untereinander und mit den Teilnehmenden. Anliegen der BPjM war es, damit der Diskussion vor der Präsentation breiten Raum zu gewähren. Dieses Konzept fand seine Bestätigung in der zahlreichen und aktiven Teilnahme sowie der sehr fruchtbaren Diskussionsergebnisse.

Parallel zu den Arbeitsgruppen tagten die Beisitzerinnen und Beisitzer der Bundesprüfstelle, um intern die Spruchpraxis zur jugendgefährdenden Wirkung von Computerspielen zu den einzelnen Tatbestandsmerkmalen zu diskutieren und zu verfeinern.