Bereits am vergangenen Mittwoch hat eine Durchsuchung bei einem Schleswig-Holsteiner wegen gewerbsmäßiger Urheberrechts-verletzungen stattgefunden. Dem Mann wird vorgeworfen, als einer der Top-Uploader in Deutschland unter anderem kino.to mit Filmraubkopien versorgt zu haben. Nach Schließung dieses bekannten illegalen Streaming-Portals sorgte er bei den aktuell aktiven illegalen Streaming- und Download-Angeboten im Internet für kontinuierlichen Nachschub an unauthorisierten Kino- und Spielfilmen, indem er diese Inhalte auf die einschlägigen Online-Speicherdienste (File- und Streamhoster) hochlud und die Links zu den Dateien an die illegalen Portale wie movie2k und Co. weitergab.
Im Verlauf der Durchsuchung konnten der Rechner sowie diverse Speichermedien sichergestellt werden. Der Verdächtige zeigte sich kooperativ und geständig. Sämtliche Asservate und Erkenntnisse werden nun ausgewertet.
Die Maßnahme wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden im Rahmen des weiterhin andauernden Kino.to-Verfahrens geleitet, welches die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) durch einen Strafantrag am 28. April 2011 initiiert hatte. Dieser richtete sich damals auch gegen diesen Top-Uploader, der nach GVU-Erkenntnissen unter dem Nicknamen „Hologramm“ zwischen September 2008 und April 2011 nahezu 100.000 illegale Filmkopien für kino.to hochgeladen hat.