Mit 189 zu lediglich 14 Gegenstimmen verabschiedete am 13. Mai, der französische Senat das „Loi Internet et Creation“ und etablierte damit die gesetzliche Grundlage für einen abgestuften Sanktionsmechanismus gegen illegales Downloaden von urheberrechtlich geschützten Werken. Auch hierzulande bewerten Branchenteilnehmer aus Musik-, Film- und Games-Wirtschaft ein verbessertes Urheberrecht als wirksame Methode im Kampf gegen Piraterie. Dies geht aus einer aktuellen Online-Umfrage der Fachzeitschrift Videomarkt hervor. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) fordert bereits seit letztem Jahr mehr politische Initiative für ein eigenes, deutsches Kooperationsmodell mit Internet Service Providern (ISP).

Christian Sommer, Vorstandsvorsitzender der GVU, erneuert den Appell an die politischen Entscheidungsträger: „Gerade vor dem Hintergrund eines sprunghaft angestiegenen Piraterieproblems im Internet muss von der Politik ein klares Signal erfolgen. Der von uns vorgeschlagene deutsche Ansatz für ein Kooperationsmodell würde eine Stärkung des gesellschaftlichen Rechtsbewusstsein hinsichtlich des geistigen Eigentum erheblich unterstützen.“ Ohne staatliches Engagement seien jedoch die Erfolgsaussichten eines solchen Modells wesentlich geringer, setzt Sommer hinzu.

Das nun verabschiedete französische Gesetz sieht einen mehrstufigen Warn- und Sanktionsmechanismus bei illegalen Downloads vor. Eine noch einzuführende Behörde soll Urheberrechtsverletzern in den ersten beiden Fällen solcher Downlaods zunächst Warnhinweise per Mail und dann per Einschreiben senden. Fällt der Internetnutzer danach nochmals durch derartige Urheberrechtsverletzungen auf, wird ihm für mindestens zwei Monate der Internetzugang gesperrt. Die Provider werden mit in die Verantwortung genommen: Sie müssen dafür sorgen, dass der Nutzer keinen neuen Internetzugang in dieser Zeit erhält. Außerdem muss der Anschlussinhaber auch während der Sperrzeit weiter die Kosten für den Zugang bezahlen.

Das deutsche Modell, das die GVU gemeinsam mit anderen Verbänden bereits 2008 vorgelegt hat, sieht zunächst eine Meldung der Rechteinhaber über begangene Urheberrechtsverletzungen im Internet vor. Somit sind die ISPs nicht dazu angehalten, eigenständig die Netze nach Raubkopien ihrer Kunden zu durchforsten. Illegal Downloadende sollen dann mehrmals schriftlich über die begangene Urheberrechtsverletzung sowie legale Alternativen informiert und im Wiederholungsfall mit Sanktionen belegt werden können. Bei der Sanktion von solchen Wiederholungstätern, deren Telefon und Fernsehen ebenfalls über den Internetanschluss laufen, sollen diese Dienste jedoch ausgeklammert werden. Auch über die konkrete Form einer effektiven technischen Sanktion gibt es einen Spielraum – diese können von Geschwindigkeitsdrosselung bis hin zu Sperrungen von einzelnen Angeboten reichen. Im Gegensatz zu dem französischen Modell müsse nach Vorstellungen der GVU keine neue Behörde geschaffen werden.