Prolog: Medieninhalte, die suggestiv fordernd auf Kinder und Jugendliche einwirken, um sie zu Lebensweisen zu drängen, welche dem Erziehungsauftrag, der auch die Sorge um das körperliche Wohl umfasst, widersprechen, erfüllen den Tatbestand der Jugendgefährdung. Solche Medieninhalte unterlaufen Elternrecht- und -pflicht. Sie nötigen Kinder und Jugendliche, sich dem Erziehungsbemühen zu entziehen und gefährden und behindern nachhaltig ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

2. Medien sind als jugendgefährdend einzustufen, die dazu auffordern, sich oder anderen Menschen (schwere) körperliche Schäden zuzufügen (z.B. Aufforderung zum Selbstmord, Aufforderung zur Nahrungsverweigerung, die zu extremen Mangelerscheinungen bis zum Tode führen können [Proanorexie]). Weiterhin sind solche Medien jugendgefährdend, die ein Verhalten verherrlichen oder verharmlosen, das zu körperlichen Schäden führen kann; so z.B. die Verherrlichung von Drogenkonsum und exzessiven Alkoholkonsums bei Negierung der damit einhergehenden Suchtgefahr und den möglicherweise eintretenden schweren körperlichen Schäden. Weitere Folgen sind hier auch mögliche Entwicklungen zu gemeinschaftsuntauglichen Persönlichkeiten.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat  das Internet-Angebot ana-hanna-blogspot.com in die Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen.