Die Innenministerien Bayerns und Niedersachsens sind die treibenden Kräfte hinter dem sogenannten „Killerspiele“ Verbot, das den Vertrieb von Computer- und Videospielen mit Gewaltinhalten unter Strafe stellen soll. Einig ist man sich in den beiden unionsregierten Bundesländern, dass im Sinne des Jugendschutzes der Verkauf reglementiert oder verboten gehört, uneins jedoch, welche Konsequenzen bei Nichtachtung drohen. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann formulierte nun seine Vorstellungen in einem Gesetzentwurf, der die Forderungen seines bayerischen Amtkollegen Günther Becksteins nochmals übertrifft.
Wie „Spiegel Online“ berichtet, sieht der Entwurf aus Hannover bis zu zwei Jahre Haft oder eine Geldstrafe vor. Der Vorschlag aus Bayern fordert an dieser Stelle maximal ein Jahr Haft. Nach Schünemann soll nicht nur der Vertrieb, sondern auch der Besitz sogenannter „Killerspiele“ unter Strafe gestellt werden. Als Grundlage dient auch beim niedersächsischen Vorstoß Paragraf 131 Strafgesetzbuch, der die Darstellung gewaltverherrlichender oder gewaltverharmlosender Inhalte in Medien verbietet. Jedoch soll das Gesetz nicht umgeschrieben, sondern durch einen Absatz mit konkretem Spielebezug ergänzt werden. Dem Bericht zufolge sollen so Vertrieb und Besitz von Computer- und Videospielen verboten werden, „bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderern Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschähnliche Wesen ist“.
Unverändert wird wohl keiner der beiden Vorschläge den Weg in den Bundesrat finden. Es wird erwartet, dass sich Schünemann und Beckstein bis zum Frühjahr annähern und einen gemeinsamen Entwurf in die Länderkammer einbringen werden. Die Chancen auf eine Zustimmung im Bundesrat stehen nach wie vor gut, ist Schünemann überzeugt. Es gäbe derzeit keine substanziellen Gegenstimmen aus anderen Bundesländern, wird der CDU-Politiker, der auch schon Razzien bei Spielern forderte und eine Ãœberwachung per Internet empfiehlt, von „Spiegel Online“ zitiert.
Quelle: GamesMarkt.de