Die deutschen Spieleverbände reagieren mit einem gemeinsamen Statement auf die neuerlichen Verbotsforderungen, die nach der schrecklichen Bluttat von Winnenden laut geworden sind. Schon kurz nach der Tat forderten erneut u.a. Hans Peter Uhl, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der bayerische Innenminister Joachim Herrmann sowie der ehemalige bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein (beide CSU) weitere Verschärfungen im Jugendmedienschutz. Auch von Forderungen nach einem totalen Herstellungs- und Vertriebsverbot von Computer- und Videospielen mit Gewaltinhalten war erneut die Rede.
Dazu merken die Verbände an: „Der tragische Vorfall von Winnenden deutet […] auf einen komplexen Tathintergrund hin. Es steht zu vermuten, dass insbesondere die psychische Kondition und das soziale Umfeld des Täters wichtige Faktoren darstellen. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Konsum gewalthaltiger Medien und der Tat von Winnenden ist nach derzeitigen Informationen nicht erkennbar. Der BIU warnt mit Rücksicht auf die Opfer der Winnender Tragödie davor, den Blick auf die eigentlichen Tatumstände nicht durch eine unsachliche Debatte über ein Verbot von sogenannten „Killerspielen“ zu verstellen. Die aktuelle Gesetzeslage verbietet bereits heute die Verbreitung von ‚gewaltverherrlichenden‘ Computer- und Videospielen auf der Grundlage des Strafgesetzbuches. Die in der Vergangenheit von einigen Politikern geforderte staatliche Kontrolle der Alterskennzeichnung ist seit der Novelle des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2003 gesetzlich bindend. Die Alterskennzeichnung selbst ist ein hoheitlicher Verwaltungsakt, der von den Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen wird. Dabei kennzeichnen die Obersten Landesjugendbehörden solche Spiele nicht, die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert werden könnten. Deutschland verfügt damit im weltweiten Vergleich über das engmaschigste Jugendschutzsystem im Bezug auf Computer- und Videospiele. Ein generelles Verbot von Spielen für Erwachsene käme einer Zensur gleich, welche angesichts der komplexen staatlichen Kontrollmechanismen nicht gerechtfertigt wäre.“
Verbotsforderungen aus den Reihen der CDU/CSU empfindet der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) in anbetracht der menschlichen Tragödie für vollkommen unangemessen und nicht zielführend. „Die bestehenden gesetzlichen Regelungen sind ausreichend. Vielmehr gilt es den Vollzug bestehender Gesetze zu verbessern, um eine altersgerechte Abgabe von Computer- und Videospielen an Kinder und Jugendliche zu gewährleisten. Der BIU engagiert sich auch weiterhin für einen starken Jugendschutz und fordert hiermit Politik und staatliche Institutionen auf, diese Bemühungen zu unterstützen“, so der Verband. Der Bundesverband G.A.M.E. unterstützt die Reaktion des BIU voll und ganz – Hauptgeschäftsführer Stephan Reichart: „Wir handeln hier gemeinsam in enger Abstimmung mit dem BIU und appellieren in aller Deutlichkeit an die Politik, Fassungslosigkeit nicht in eine Hexenjagd ausufern zu lassen. Computerspiele sind niemals schuld an Amokläufen.“
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