Verstöße gegen das Urheberrecht durch den Download von geschützten Inhalten aus dem Internet werden immer strenger geahndet. „Die Musikindustrie zieht die Zügel an und schlägt härter zu“, sagt Rechtsanwalt Arndt Joachim Nagel von der IT-Recht Kanzlei. Immer mehr Fälle etwa von Filesharing landen auf dem Tisch der Kanzlei. „Dabei handelt es sich vor allem um junge Leute“, meint Nagel im Gespräch mit pressetext. Mittlerweile wird auch vor Minderjährigen nicht halt gemacht. Die Kosten für einen Urheberrechtsverstoß können sich schnell auf mehrere tausend Euro summieren.
Minderjährige haften für Urheberrechtsverstöße im Internet, wie eine erst kürzlich veröffentlichte Entscheidung des OLG Hamburg vom 13. September 2006 ergeben hat. In diesem Fall war eine 15-Jährige, die über eine Online-Tauschbörse Bilder der Sängerin Jeanette Biedermann heruntergeladen und diese via Ebay verkauft hatte, vom Rechteinhaber der Bilder kostenpflichtig abgemahnt worden. Es entspreche „allgemeiner Kenntnis – auch einer 15-Jährigen -, dass über fremde Rechtsgüter nur dann verfügt werden darf, wenn einem hierzu die Erlaubnis erteilt worden ist“, entschieden die Richter.
„Diese Entscheidung hat für Aufsehen gesorgt, weil es Ähnliches bis dato nicht gegeben hat“, erklärt Nagel. Um einen Urheberrechtsverstoß zu begehen, muss man nicht schuldhaft handeln. Es reicht, wenn der Verstoß festgestellt wird. Nur im Falle eines Schadenersatzes müsse ein Verschulden nachgewiesen werden, so Nagel gegenüber pressetext. Während bei unerheblichen Urheberrechtsvergehen im privaten Bereich – etwa dem Download einiger weniger Fotos oder Musikstücken zu privaten Zwecken – im Allgemeinen keine Konsequenzen drohen, habe das Mädchen durch den Ebay-Verkauf einen erheblichen Verstoß gegen das Urheberrecht begangen, der entsprechend geahndet werde. Insgesamt dürfte das Verfahren dank Gerichts- und Anwaltskosten die 15-Jährige rund 3.000 Euro gekostet haben, rechnet Nagel vor.
Obwohl Urteile wie das oben genannte unter den Jugendlichen die Runde machen, habe sich das Bewusstsein, beim Download Urheberrechts-geschützter Inhalte Unrecht zu begehen, noch nicht durchgesetzt. Spezielle Kanzleien – auch in Deutschland – haben sich allerdings längst auf das Aufspüren von Urheberrechtsverstößen spezialisiert. Zum Teil bedienen sie sich dabei der Unterstützung von IT-Experten, die etwa die Identität möglicher Straftäter enthüllen können. Die Anwälte machen dabei Streitwerte im fünf- bis sechsstelligen Euro-Bereich geltend, aus denen sich die Gebühren für die Kanzleien berechnen. „Juristisch ist das nicht besonders aufwändig und ein lukratives Geschäft“, sagt Nagel. Ohne die Einschaltung eines Gerichts seien pro Abmahnung so Einnahmen von über 2.000 Euro möglich.(pressetext)