Auf der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK), die Anfang Juni in Potsdam stattfand, stand auch das Thema Jugendmedienschutz auf der Tagesordnung. Dabei haben die Jugend- und Familienminister von Bund und Ländern eine Aufstockung des Personals der Obersten Landesjugendbehörden bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sowie der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) beschlossen. Geplant sind die Aufstockung um eine halbe Stelle bei der USK sowie die unbefristete Bestellung eines dritten ständigen Vertreters der Obersten Landesjugendbehörden bei der FSK. Die Maßnahme soll dem erhöhten Arbeitsanfall bei der Kennzeichnung von Games sowie der Alterseinstufung von Filmen Rechnung tragen.
Angenommen wurde von der JFMK auch eine Vorlage der Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Man habe sich darauf verständigt, dass der Kinder- und Jugendmedienschutz weiter verbessert werden müsse. Im Unterschied zur Innenministerkonferenz, die für den Jugendschutz bei Games eine Gesetzesänderung befürwortet, wollen die Jugend- und Familienminister den „Handlungsspielraum, den die bestehenden Gesetze bieten, intensiver“ nutzen. So soll der Verkauf von Filmen- und Computerspielen an Minderjährige durch verstärkte Kontrollen erschwert werden. Verbessert werden soll auch die Information der Eltern über die Alterskennzeichen.
In der Abschlusspressemitteilung zur JFMK verwiesen die Jugend- und Familienminister außerdem auf die noch laufende Evaluierung des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Sie wird derzeit vom Hans-Bredow-Institut im Auftrag von Bund und Ländern durchgeführt und soll im September 2007 abgeschlossen sein. „Die JFMK wird dann auf Grundlage dieser Untersuchung entscheiden, was darüber hinausgehend zu einer Verbesserung des Kinder- und Jugendmedienschutzes beitragen kann“, heißt es in der Presseerklärung. Die JFMK bot außerdem den Kollegen der Innenministerkonferenz an, sich an der Auswertung der Evaluation zu beteiligen.